Neubeschilderung oberfränkischer Höhlen

Zu Beginn der gesetzlichen Winterschutzzeit von Höhlen haben Frau Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz und der 1. Vorsitzende des Naturparks Fränkische Schweiz-Frankenjura e.V., Landrat Dr. Hermann Ulm, die einheitliche Neubeschilderung der Höhlen in Oberfranken zum Schutz der Fledermäuse in der Ludwigshöhle bei einem Pressetermin vorgestellt.

Die Höhlen in Oberfranken sind wertvolle Lebensräume für speziell angepasste Lebewesen. Das Spektrum der Höhlenfauna reicht von hochspezialisierten Arten wie Höhlenspinnen über höhlenliebende Arten wie Springschwänze bis zu Höhlengästen. Hierzu zählen zahlreiche Fledermausarten, die Höhlen als Winter-, Schwarm- oder Zwischenquartier zur Überwinterung sowie Balz und Paarung nutzen.
Zugleich sind Höhlen ein attraktives Ausflugsziel für Erholungssuchende von nah und fern. Die Faszination und Bedeutung von Höhlen haben in der Menschheitsgeschichte eine lange Tradition. Malereien, die 40.000 Jahre alt sind, verweisen auf die Anziehungskraft der Höhlen auf den Menschen. Der (steigende) Nutzungsdruck durch Erholungssuchende in der oberfränkischen Natur- und Kulturlandschaft spiegelt sich auch in den geschützten Höhlenbiotopen wider. Einheimische und Touristen besuchen die Karsthöhlen beim Wandern, Klettern oder Bouldern.

Damit die Höhlen in Oberfranken auch weiterhin als wertvolle Rückzugsräume für unsere Natur, mit ihrem spezialisierten Artenspektrum, erhalten bleiben, hat die höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberfranken einen Expertenrat zum Schutz der Höhlen ins Leben gerufen. Unter Berücksichtigung der touristischen Nutzung erarbeiten die höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberfranken, die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Bayreuth, der Naturpark Fränkische Schweiz-Frankenjura e.V., gemeinsam mit Fledermauskundlern und dem Landesverband für Höhlen und Karstforschung Bayern sowie den Kletterverbänden Interessengemeinschaft-Klettern und dem Deutschen Alpenverein, öffentlichkeitswirksame Strategien, um das Bewusstsein von Erholungssuchenden im Hinblick auf ein rücksichtsvolles Verhalten in den Höhlen zu fördern.

Aufgrund beträchtlicher Bestandsabnahmen einiger Fledermausarten in den vergangenen Jahrzehnten, mussten diese mittlerweile mehrheitlich auf die Roten Liste der bedrohten Arten aufgenommen werden. Viele Fledermausarten wandern alljährlich aus ganz Nordbayern zur Überwinterung in den Frankenjura. Der Schutz der Karsthöhlen als Ruhe- und Überwinterungsstätten vieler Fledermausarten ist deshalb von überregionaler und landesweiter Bedeutung. Um dies zu gewährleisten, gilt in Höhlen eine gesetzlich festgelegte Winterschutzzeit vom 1. Oktober bis zum 31. März (in Ausnahmen auch bis zum 30. April). Dieser besondere Schutz zielt darauf ab, ungestörte und geeignete Winterquartiere für Fledermäuse zu erhalten. Da jedes Aufwecken der Tiere durch Licht, Wärme oder Lärm mit einem erheblichen Energieverbrauch einhergeht, der während der Wintermonate nicht mehr ausgeglichen werden kann, bedeuten Störungen winterschlafender Tiere eine starke Bedrohung unserer Fledermausvorkommen.

Ein zentrales Element bei der Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich des Höhlen- und Fledermausschutzes ist die einheitliche Neubeschilderung von Höhlen. Ziel ist es, die Besucherinnen und Besucher vor Ort auf die gesetzlichen Vorschriften hinzuweisen, Verständnis zu wecken und somit negative Auswirkungen auf die Höhlenbiotope zu verringern. Hierfür wurden jene Objekte herausgearbeitet, bei denen ein hoher Nutzungsdruck durch Erholungssuchende festgestellt wurde.

Die Beschilderung kennzeichnet den Status als nachgewiesenes oder potenzielles Fledermausquartier und weist auf Betretungsverbote im Winter sowie Feuer- und Kletter- /Boulderverbote hin.
Aufgrund der Fledermausschutzzeit ist das Klettern und Bouldern in Höhlen in den Wintermonaten untersagt. Mit der Neubeschilderung werden keine neuen Verbote erlassen. Vielmehr geht es darum, jene Höhlenobjekte verstärkt zu schützen, bei denen die bisherige Nutzung trotz gesetzlichem Schutz zu Beeinträchtigungen der Höhlenbiotope geführt hat. Ziel ist es, die sportlichen und touristischen Aktivitäten naturverträglich zu regeln.

Für Rückfragen steht Frau Pauline Zumpe, Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberfranken, Tel. 0921/604-1637, E-Mail: pauline.zumpe@reg-ofr.bayern.de gerne zur Verfügung.
Text: Pauline Zumpe
 
Drucken  RSS 11:18:00 12.10.2022

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